ELLA CAR B2B ONLINE-AGENTUR-KAUFVERTRAG
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1.1 Parteien;
Dieser Vertrag (ELLA CAR B2B ONLINE AGENTUR KAUFVERTRAG) wird einerseits von Güzeloaba mah. Caglayangil-CD. ELLACAR TURİZM TİC.LTD.ŞTİ. registriert unter der Nummer: 39, Etage: 1/102 Muratpaşa/Antalya/Türkiye. (im Vertrag kurz „ELLA CAR“ genannt) Es ist beim Körperschaftsteueramt Antalya unter der Registrierungsnummer 332 085 5258 und bei der Industrie- und Handelskammer Antalya unter der Registrierungsnummer 102080 sowie beim Verband türkischer Reisebüros (TURSAB A-8636) registriert. Mit
................................ ............................................................ .................................... ................................. .................................. ............................. Betrieb an der Adresse
………………………............ …………………………………..Beim Finanzamt registriert…………………………………………………….. Steuernummer und ……………………………… ………………………………………………………..Dokumentennummer…………….……………………………………………………… ………………………………….................................................Das Unternehmen mit dem darauf vermerkten Handelsnamen (nachfolgend „Agentur“ genannt) gilt zwischen der Agentur und wurde von der Agentur auf elektronischem Wege gelesen und akzeptiert.
2. Gegenstand des Vertrags;
2.1 Dieser Vertrag dient der Bereitstellung und Nutzung des B2B Online-Verkaufsmoduls von ELLA CAR durch die Agentur.
Es handelt sich um die Festlegung der Rechte und Pflichten, die sich aus den Verkaufsbedingungen von Dienstleistungen wie Hoteltransfers und Tourservices oder Autovermietung mit Fahrer ergeben.
2.2 Der Agent erklärt, dass er alle Artikel der Vereinbarung gelesen, verstanden, akzeptiert und ihnen zugestimmt hat.
3. Begriffsbestimmungen;
Der Vertrag und seine Anhänge sind als integraler Bestandteil auf der offiziellen Website des B2B ONLINE AGENTUR-VERKAUFSMODULS www.ellacartransfer.com verfügbar und werden der Agentur in jedem Fall zum Zeitpunkt der Reservierung zur Überprüfung ausgehändigt oder per E-Mail oder einer anderen Kommunikationsform übermittelt.
Es handelt sich um eine Reiseplattform, die der Agentur über das oben genannte B2B-Online-Verkaufsmodul Dienste für Reiseprodukte bereitstellt, für deren Online-Verkauf sie uneingeschränkt autorisiert ist.
Agentur: Produkte und Dienstleistungen von ELLA CAR über das Ella Car Online-Verkaufsmodul; Es handelt sich um einen Reisedienstleistungsvermittler mit nationaler und internationaler Agenturbetriebszulassung, der alle seine gesetzlichen Pflichten zum Zwecke der Reservierung und des Verkaufs erfüllt.
Endverbraucher: Bezeichnet den Gast, der über die Agentur das vertragsgegenständliche Reiseprodukt von ELLA CAR in Anspruch nimmt.
Administratorbenutzer (Admin): Die vom Agenten bei der Erstregistrierung eingegebenen Informationen sind die Administratorbenutzerinformationen (Admin). Der Administrator ist der Benutzer, der über alle der Agentur gewährten Berechtigungen verfügt. Die gesamte Verantwortung hinsichtlich der Bestimmung des Administrators und der Befugnisse des Administrators liegt bei der Agentur.
Benutzerkonto: Bezieht sich auf das Konto oder die Konten, die es dem Agenturadministrator ermöglichen, Verkäufe über das B2B-Online-Verkaufsmodul zu tätigen, das über die Benutzerverwaltung erstellt wird.
Hauptproduktanbieter: Stornierung, Rückerstattung, Änderung usw. des entsprechenden Reiseprodukts, das einen direkten Vertrag mit ELLA CAR oder einem seiner Partner hat. bezieht sich auf die Grundregeln der Dienst- und Produktanbieter.
4. Regeln für den Verkauf von Reisedienstleistungen;
A. Bei der Durchführung von Reservierungs- und Verkaufstransaktionen über das B2B-Online-Verkaufsmodul ist die Agentur verpflichtet, den Vor- und Nachnamen, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, den Code des Ankunftsflugs, den Code des Rückflugs, die Abholzeit des Rücktransferhotels sowie den Hotelnamen und die Region des Endverbrauchers sorgfältig und genau einzugeben.
b- Die Agentur ist für alle Strafen verantwortlich, die ELLA CAR aufgrund von fehlerhaften Transaktionen auferlegt werden, die von den Hauptproduktanbietern festgestellt wurden. Aus diesem Grund wird die Zahlung, falls ELLA CAR eine Zahlung leisten muss, durch Abzug von der Provision der Agentur für den Folgemonat eingezogen.
C. Einschränkungen und Regeln bezüglich der jeweiligen Reiseprodukte können beim Verkauf eingesehen werden.
D. Die Agentur hält sich an die „Reservierungs- und Ticketregeln“ usw. in den Ankündigungen und Bulletins des Hauptproduktanbieters bezüglich der Reservierungs- und Verkaufsregeln der in diesem Vertrag angegebenen Produkte und Dienstleistungen.
ELLA CAR muss der Agentur weder darlegen noch daran erinnern, dass sie keine Geschäfte tätigen wird, die diesen Regeln zuwiderlaufen, und die Agentur ist verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.
5. Finanzielle Angelegenheiten und Zahlung von Provisionsgebühren für den Verkauf von Reisedienstleistungen;
A. Die Agentur, gemäß dieser Vereinbarung; Es ist für den Verkauf der Reiseprodukte von ELLA CAR verantwortlich. Der anfängliche Provisionssatz wird vom Hauptproduktanbieter auf (15 %) festgelegt.
B. Die Agentur akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, den Gesamtpreis des Reiseprodukts und der Reisedienstleistung direkt in der Währung zu zahlen, in der die Reiseproduktdienstleistung erworben wurde, und zwar gemäß den im B2B-Online-Verkaufsmodul angegebenen und von ELLA CAR festgelegten Methoden sowie in der in Artikel 5.c angegebenen Weise. dieser Vereinbarung.
C. ELLA CAR verpflichtet sich, für Buchungen über das B2B-Verkaufsmodul die unter „Aufgrund gegenseitiger Vereinbarungen“ angegebene Provision inklusive Mehrwertsteuer an die Agentur zu zahlen.
D. Die Provisionszahlungen werden von der Agentur in zwei Zeiträumen geleistet, und zwar vom 1. bis 15. und vom 16. bis 31. Tag des Monats, in dem die Reservierung erfolgt.
H. Die Agentur akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, dass ELLA CAR diese Rückerstattung vom Girokonto oder den Einnahmen der Agentur abziehen kann und dass sie unverzüglich alle Schäden deckt, die ELLA CAR aufgrund der Rückerstattung entstehen können.
I. Im Falle eines Verstoßes der Agentur gegen eine oder mehrere der folgenden Handlungen, wie etwa das Aufzeichnen, Kopieren, die unbefugte Verwendung von Kreditkarten von Kunden oder deren Vermittlung, akzeptiert, erklärt und verpflichtet sie sich, alle Arten von Strafgebühren, alle Beträge für betrügerische Transaktionen, die mit gestohlenen Karteninformationen getätigt werden, sowie die Kosten für die Sperrung und Erneuerung der Karte der Banken im Rahmen der Regeln nationaler und internationaler Kartenorganisationen zu übernehmen.
I. In Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung gilt das Kommuniqué zu den Umsetzungsverfahren und -grundsätzen des Gesetzes Nr. 4077 zum Verbraucherschutz der Republik Türkei, T.C.K., B.K. und unter Berücksichtigung der spezifischen Struktur des Online-Verkaufs gemäß anderer relevanter Gesetzgebungen gelten die vom jeweiligen Anbieter beim Kauf der Dienstleistung angegebenen Stornierungs- und Rückerstattungsbedingungen im Einklang mit dem Rückgabe- und Stornierungswunsch des Kunden und/oder der Agentur. Abgesehen von diesen Angelegenheiten ist die Agentur
Er/sie akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, zu wissen, dass ELLA CAR keine Stornierungsanfragen akzeptiert.
J. ELLA CAR führt mit der Agentur regelmäßig einen monatlichen Abgleich der von der Agentur erzielten Reservierungs- und Verkaufspreise der Reiseprodukte durch. Für die aus diesen Verkäufen erzielten Provisionen stellt die Agentur ELLA CAR eine Provisionsrechnung aus. Die Parteien akzeptieren und erklären, dass die Aufzeichnungen im Online-System als Grundlage dienen und bei der Bestimmung der Verkaufs- und Provisionsbeträge unparteiisch sind.
k. Die Agentur kann die Reiseprodukte, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung bucht und verkauft, direkt oder über ihre Unteragenturen an die Endverbraucher liefern. In diesem Fall ist die Agentur allein für alle Handlungen und Transaktionen der Untervertreter verantwortlich.
7. Pflichten und Rechte von ELLA CAR;
A. Mit dieser Vereinbarung akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich ELLA CAR, dass es uneingeschränkt zum Verkauf und zur Buchung von Reiseprodukten berechtigt ist und über ein gültiges Reisedokument verfügt.
B. ELLA CAR ist verpflichtet, alle Preise für die Agentur im B2B-Verkaufsmodul klar auszuweisen. Auch wenn zwischen den Parteien festgelegte Provisionssätze vorliegen, ist ELLA CAR berechtigt, die Provisionssätze durch schriftliche Mitteilung an die Agentur zu ändern.
C. ELLA CAR ist verpflichtet, die Agentur über alle Änderungen zu informieren, die hinsichtlich der Reiseleistungen (Preis, Überbuchung, Zeit- und Zielortänderungen usw.) eintreten können.
D. ELLA CAR wird die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Call-Center-Leistungen durch fachkundiges Personal mit Fremdsprachenkenntnissen und in kürzester Zeit erbringen.
8. Verschiedene Bestimmungen;
A. Die Parteien akzeptieren und erklären, dass sie sämtliche Beschwerden und Forderungen der Endverbraucher hinsichtlich der Reservierungen und Verkäufe von Reiseprodukten, die Gegenstand dieses Vertrags sind, durch gegenseitige Zusammenarbeit lösen werden und dass sie gegenüber den Endverbrauchern im Umfang ihrer Fahrlässigkeit oder ihres Verschuldens haften. Jegliche Schäden, die der anderen Partei aufgrund des Verschuldens oder der Fahrlässigkeit einer Partei entstehen, sind von der Partei, die das Verschulden oder die Fahrlässigkeit begangen hat, unverzüglich zu ersetzen.
B. Die Parteien akzeptieren und erklären, dass sie versuchen werden, etwaige Streitigkeiten, die im Rahmen dieser Vereinbarung zwischen ihnen entstehen können, auf gütlichem Wege und auf der Grundlage von Treu und Glauben beizulegen.
C. Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie etwaigen Beschwerden und Forderungen des Endverbrauchers werden die Aufzeichnungen des B2B-Verkaufsmoduls, die die Parteien zusammenbringen, als schriftliche Beweismittel akzeptiert. Die Parteien sind allein verantwortlich für alle Informationen und Dokumente, die sie über ihre B2B-Verkaufsmodul-Benutzerkonten eingeben oder einander mitteilen.
D. Jede Partei erkennt an und erklärt, dass die Informationen und Dokumente, die sie der anderen Partei im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellt hat, richtig sind, dass sie ihre Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt hat, dass sie über eine gültige Reisebetriebsbescheinigung im Rahmen der geltenden Gesetzgebung verfügt und dass sie zur Rechnungsstellung verpflichtet ist.
Andernfalls haftet ausschließlich das Unternehmen für eventuell entstehende Schäden.
Zu. Nichts in diesem Vertrag darf dahingehend ausgelegt werden, dass dadurch eine der Vertragsparteien zum gesetzlichen Vertreter, Partner oder gemeinsamen Geschäftspartner der anderen Vertragspartei wird oder dass dadurch eine stillschweigende Ermächtigung entsteht, die andere Vertragspartei zu vertreten, Verpflichtungen einzugehen oder Schulden im Namen und Auftrag der anderen Vertragspartei oder in einer für die andere Vertragspartei bindenden Weise einzugehen.
F. Während der Laufzeit des Vertrages gelten Situationen außerhalb der Kontrolle der Parteien wie Naturkatastrophen, Krieg, Mobilmachung, Feuer, Explosion, Streik, Aussperrung und Terrorismus, die in einer Art und Weise und in einem Ausmaß eintreten, dass die Arbeitsfähigkeit beider oder einer der Parteien teilweise oder vollständig, vorübergehend oder dauerhaft zum Erliegen kommt, für beide Parteien als höhere Gewalt. Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig schriftlich über das Ereignis höherer Gewalt und dessen Beginndatum spätestens innerhalb von 1 (einem) Werktag ab dem Datum, an dem eines oder mehrere der Ereignisse höherer Gewalt eintreten.
höhere Gewalt
Sie werden als „vertrauliche Informationen“ betrachtet. Darüber hinaus werden sämtliche Informationen, die eine der Parteien auf irgendeine Weise erfährt, als vertrauliche Informationen betrachtet, auch wenn sie von den Parteien nicht untereinander offengelegt wurden.
13. Dauer der Vereinbarung;
Dieses Abkommen bleibt ab dem Datum des Inkrafttretens für einen Zeitraum von 1 (einem) Jahr in Kraft. Sofern eine der Parteien den Vertrag nicht 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt und sich die Vertragsbedingungen nicht ändern, verlängert sich dieser Vertrag jeweils um ein Jahr.
14. Rückstellungen;
Diese Vereinbarung, die aus insgesamt 14 (vierzehn) Artikeln besteht, wurde von der Agentur in elektronischer Umgebung gelesen und genehmigt und trat am ........./….…../ 202…... in Kraft.
ELLACAR TURİZM TİC.LTD.ŞTİ. -------- AGENT