LIEFERANTEN-FAHRER-SERVICEVEREINBARUNG
ARTIKEL 1 - PARTEIEN
Auf der einen Seite, Güzeloaba mah. Caglayangil-CD. ELLACAR TURİZM TİC.LTD.ŞTİ. Adresse: Nr. 39, Etage 1/102, Muratpaşa/Antalya. (im Vertrag wird es kurz als „AGENTUR (ELLA CAR TRAVEL AGENCY)“ bezeichnet) auf der anderen Seite ……………….………………………………………… ………… …… …………………….............. ...................... ...... ................... ......................... ........ ......
……………………………………………………… ……………………………………………………………………………………… ………… ………………………..wohnhaft an der Adresse ……………..…………….. ………….....…..(im Vertrag ' „LIEFERANT“) Dieser Vertrag wurde im gegenseitigen Einvernehmen in der unten angegebenen Form und zu den unten angegebenen Bedingungen geschlossen.
ARTIKEL 2 - GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand dieses Vertrages ist die Tour-Transfer-Fahrt vom Flughafen zu den Hotels und von den Hotels zum Flughafen von Adresse zu Adresse mit den VIP-Design-Fernsehabteilfahrzeugen (Mercedes Vito - Volkswagen Transporter - Mercedes Sprinter - Volkswagen Grafter) im Vertrag über die Beförderung touristischer Personen, den die AGENTUR an den LIEFERANTEN abgibt. und Transportdienstleistungen) durch den LIEFERANTEN und die Festlegung der gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien.
2.1. DEFINITIONEN
• LIEFERANT: Natürliche oder juristische Person, die die von der AGENTUR angeordneten Transporttätigkeiten durchführt.
• AGENT: Juristische Person, in deren Auftrag der Transport durchgeführt wird.
• TRANSFER …: Darunter versteht man die Tätigkeit des Transports oder der Beförderung von Passagieren von einem Ort zum anderen mit einem Fahrzeug für inländische oder internationale Gäste.
• BETRIEB: Support-Einheit zur sofortigen Steuerung und Ausführung des Serviceablaufs durch die AGENTUR.
• TRANSPORTDIENSTLEISTUNGEN: Nicht planmäßige Personenbeförderungstätigkeiten im durch die Gesetze Nr. 1618 und 4925 genehmigten Umfang.
• RESERVIERUNG: Dies ist die Aktivität der Reservierung eines Transportplatzes oder der Buchung eines Platzes, bei der Details wie Woher, Wohin, Landezeit des Fluges, Flugnummer, Hotelname, Treffpunktzeit, Treffpunktadresse, Namen der Passagiere und Gebühr angegeben werden. .
• GAST: Passagiere im Transportdienst.
• LIEFERANTENBEAUFTRAGTER: Büropersonal oder autorisierte Person, die das Agentursystem nutzt und von der natürlichen oder juristischen Person autorisiert wurde, welche die Transporttätigkeit durchführen wird.
• LIEFERANTENPASSWORT: Der private Schlüssel, der es dem AGENT ermöglicht, sich bei der von ihm entwickelten Software anzumelden,
• AGENTURSYSTEM: Spezielle, von der AGENTUR entwickelte Software, mit der der LIEFERANT Reservierungsdetails einsehen, Fahrzeug- und Fahrerinformationen eingeben und Transportaktivitäten mithilfe von Computern und Mobiltelefonen durchführen kann.
• LIEFERANTENMODUL. : Desktop-Computer- oder Mobiltelefonanwendung, die der LIEFERANT zur Ausführung von Bestellungen, Genehmigungen, Kontrollen, zum Fahrerinformationsfluss und zu Gastprozessen verwendet.
• KAPAZITÄTSBUCHUNGSVERPFLICHTUNG DES LIEFERANTEN: Bei Freigabe der in diesem Vertrag genannten Tagesreservierungen verpflichtet sich der LIEFERANT zur Ausführung der zu tätigenden Bestellungen und Erbringung der Leistung.
• VERPFLICHTUNG DER AGENTUR ZUR BUCHUNGSKAPAZITÄT: Der Hauptdienstanbieter hat keine Verpflichtung hinsichtlich der täglichen Reservierungsmenge.
• FAHRER: Die Person, die das Fahrzeug verwendet, um die Aufträge auszuführen.
• TRANSFERGEBÜHR: Dies ist der Einzelpreis der von der AGENTUR an ihre eigenen Gäste verkauften Transferleistungen, die über das LIEFERANTENMODUL angezeigt, mitgeteilt oder angeboten werden.
• WILLKOMMENSSERVICE: Warteservice am Treffpunkt des Gastes und des Fahrers an Flughäfen, Hotels oder angegebenen Adressen mit einem Schild mit dem Vor- und Nachnamen des Gastes.
• 2.2. ARBEITSABLAUF DES TRANSPORTDIENSTES
RESERVIERUNGSZUWEISUNG: Die AGENTUR nimmt eine Reservierungszuweisung und -benachrichtigung über das LIEFERANTENMODUL vor, indem sie dem LIEFERANTEN die Einzelheiten der Transportaktivität per SMS mitteilt. Die vom AGENT an die Lieferanten übertragenen Aufgaben sind nicht zeitkritisch und können mindestens einen Tag bzw. 8 Stunden vor der Abflugzeit oder in letzter Minute erledigt werden. Sie können die Reservierung bestätigen, indem Sie die für Sie passende auswählen.
ANNAHME DER RESERVIERUNGSBESTÄTIGUNG: Wenn eine oder mehrere der von der AGENTUR an die Lieferanten weitergeleiteten Reservierungen bestätigt werden, gilt die Bestellung als vom LIEFERANTEN angenommen.
ABLEHNUNG UND RÜCKERSTATTUNG VON RESERVIERUNGEN: Der LIEFERANT akzeptiert und verpflichtet sich im Voraus, die vom LIEFERANTEN vorgenommenen und genehmigten Reservierungen gemäß diesem Vertrag fehlerfrei durchzuführen. Außer in Ausnahmefällen ist eine Stornierung oder Rückerstattung der Reservierung nicht möglich. (Unfall, Krankheit, Katastrophe, Hochwasser, Überschwemmung usw.) Bei außergewöhnlichen Umständen kann OPERATION 1 Stunde vor der vereinbarten Treffpunktzeit kontaktiert werden, um das Fahrzeug zu wechseln oder zurückzugeben. Im Falle von Schäden und Beschwerden, die seitens des Anbieters entstehen (z. B. wenn der Gast in ein Taxi gesetzt wird oder wenn der Gast sein Flugzeug verpasst), werden die Zahlungen von der Agentur an den Anbieter zurückgefordert.
FAHRZEUGKENNZEICHENINFORMATION: Bei der Bestätigung einer neuen Reservierung bestätigt der LIEFERANT die Reservierung durch Identifizierung des Kennzeichens des im System registrierten Fahrzeugs. Bei bestätigten Reservierungen ist eine Änderung des im System eingetragenen Kennzeichens nicht mehr möglich, es ist nicht möglich, ein anderes Fahrzeug zur Überführung zu schicken und der Auftrag kann nicht auf Dritte übertragen werden. Wird ein Fahrzeugwechsel durch die Agentur festgestellt, kommt es zu einer Kündigung des Vertrages und strafrechtlichen Sanktionen.
BUCHUNGSANGEBOT: Die AGENTUR übermittelt dem LIEFERANTEN die im Lieferantenmodul aufgeführten Reservierungen und bietet sie ihm zur Genehmigung an. Die neue Reservierung kann vom LIEFERANTEN AKZEPTIERT werden, wenn er dies für angemessen hält. Eine AKZEPTIERTE Bestellung kann nicht ABGELEHNT oder ZURÜCKGEGEBEN werden.
EINLEITUNG UND ABSCHLUSS DER ÜBERTRAGUNG: Es beginnt mit der Genehmigung der neuen Reservierung und der Kennzeichenidentifikation durch den LIEFERANTEN und wird mit der problemlosen Zustellung des GASTES an die angegebene Adresse abgeschlossen. Der Wunsch eines GASTES, an einer anderen Adresse abgesetzt zu werden, kann ohne die Zustimmung der AGENTUR nicht erfüllt werden und daher kann auch keine andere Gebühr erhoben werden. Der Transfer wird gemäß den von der AGENTUR des Empfangsdienstes festgelegten Regeln und Vorschriften durchgeführt.
2.3. Verspätungen und Stornierungen
VERZÖGERUNGEN
1. Der Anbieter muss den Flugcode in der Reservierung sowie etwaige vorzeitige Landungen und Verspätungen im Auge behalten. Die Wartezeit am Flughafen beträgt 90 Minuten ab der Landezeit des Flugzeugs. Die Wartezeit des Fahrzeuggastes am Hotel oder an der Adresse beträgt 20 Minuten. Nach Ablauf der genannten Fristen ist der LIEFERANT verpflichtet, das unten beschriebene STORNIERUNGSVERFAHREN durchzuführen.
2. Der LIEFERANT ist verpflichtet, die AGENTUR im Falle einer großen Verspätung oder Verzögerung der über das System bestätigten Flugreservierung zu informieren. Im weiteren Verlauf wird der LIEFERANT die Reservierung übernehmen und mit dem gleichen Fahrzeug weiterfahren. Bei außerordentlichen Verspätungen oder Verspätungen, die durch widrige Witterungsbedingungen oder Fluggesellschaften verursacht werden, hat der LIEFERANT keinen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen. Die Leistungspflicht des LIEFERANTEN bleibt auch für diese verspätete Reservierung für denselben Gast bestehen.
3. Bei hotel- oder adressenbasierten Reservierungen wird der LIEFERANT zum vereinbarten Zeitpunkt bereit sein und, wenn der Gast nicht in der GLEICHEN MINUTE erreicht werden kann, Kontakt mit dem Betrieb aufnehmen.
2.4. STORNIERUNGEN
1. STORNIERUNGEN DURCH LIEFERANTEN
1. Bestätigte Reservierungen des LIEFERANTEN können in keiner Weise storniert werden. Im Falle einer solchen Stornierung werden die der AGENTUR entstandenen Kosten und Strafen dem LIEFERANTEN in Rechnung gestellt. Der LIEFERANT ist verpflichtet, sämtliche mit diesen Arbeiten verbundenen Kosten zu tragen.
2. In Fällen, in denen sich der GAST und der Fahrer des LIEFERANTEN nicht treffen können, muss der LIEFERANT Kontakt mit der AGENTUR aufnehmen. Nachdem die AGENTUR den GAST kontaktiert hat, wird der LIEFERANT informiert. Der LIEFERANT kann den Ausgangspunkt des Transfers nicht ohne die Zustimmung der AGENTUR verlassen oder den Auftrag stornieren. Strafrechtliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
3. Im Falle einer Stornierung der Reservierung durch die AGENTUR nach Beginn des Transfers erwirbt der LIEFERANT das Recht auf Zahlung, indem er GPS-Aufzeichnungen, eine PARKPLATZ-Einfahrtskarte, ein FOTO zur Verfügung stellt und der AGENTUR die erforderlichen vorbereitenden Mitteilungen sendet. Kann der LIEFERANT der AGENTUR die GPS-Aufzeichnung, das Parkticket oder das Foto der Hotel-Check-In-Zeit nicht nachweisen, kann er keinen Anspruch darauf erheben und die AGENTUR ist verpflichtet, 70% der Anspruchsgebühr gegen Vorlage entsprechender Unterlagen zu ZAHLEN.
2.5. STORNIERUNGEN DURCH DIE AGENTUR
1. Die AGENTUR kann die Reservierung im Falle von Stornierungen durch Gäste oder die Fluggesellschaft bei Abflügen vom Flughafen jederzeit bis zu 4 Stunden im Voraus stornieren. Bei Anwesenheit des LIEFERANTEN im Hotel oder an der Adresse bleiben die Anspruchsbestimmungen vorbehalten.
2.6. REGELN FÜR DAS ZAHLUNGSVERFAHREN
1. Der LIEFERANT muss mit der AGENTUR eine Vereinbarung über die Bezahlung der von ihm erbrachten Leistungen treffen. Andernfalls kann die Zahlung nicht angefordert werden.
2. Der LIEFERANT kann von der AGENTUR keine andere Gebühr verlangen als die Gebühr, die in den im System registrierten Reservierungen angegeben ist. Im Streitfall sind die Aufzeichnungen der AGENTUR von entscheidender Bedeutung.
3. Die Zahlung an den LIEFERANTEN erfolgt am selben Tag nach der 15-TÄGIGEN Abstimmung. Zahlungen, die auf einen Feiertag fallen, erfolgen am ersten offiziellen Geschäftstag.
4. Der LIEFERANT ist verpflichtet, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Vertragsstrafen ohne Einwände zu bezahlen. Die AGENTUR ist berechtigt, die Vergütung des LIEFERANTEN aufzurechnen.
2.7. STRAFBEDINGUNGEN
1. Wenn der LIEFERANT die Reservierung annimmt, die Leistung jedoch nicht erbringt (z. B. den Auftrag platzen lässt), zahlt er der AGENTUR die doppelte Überweisungsgebühr (200 %) als Vertragsstrafe.
2. Falls der LIEFERANT die bestätigte Reservierung nicht abschließen kann (im falschen Hotel oder an der falschen Adresse hinterlassen), zahlt er der AGENTUR die einfache Überweisungsgebühr (100 %) als Strafe. Darüber hinaus hat er/sie keinen Anspruch auf eine Vergütung dieser Gebühr.
3. Führt der LIEFERANT den Auftrag mit einem anderen Fahrzeug als dem mit dem im System registrierten Kennzeichen aus, absichtlich oder unabsichtlich, ohne Kenntnis des Vorgangs, zahlt er 200 % der Servicegebühr als Vertragsstrafe. Darüber hinaus erwirbt er/sie keinen Anspruch auf diese Gebühr.
4. Erscheint der LIEFERANT zu spät zum vereinbarten Termin im Hotel oder an der vereinbarten Adresse, zahlt er eine Strafe von 30 % pro 15 Minuten.
5. Wenn der LIEFERANT die in den bestätigten Reservierungsdetails angegebenen Gegenstände (Kindersitz, Kinderwagen, Sitzerhöhung) nicht hat, zahlt er eine Strafe in Höhe von 25 % der Transfergebühr.
6. Wird ein Verstoß gegen die Kleiderordnung durch den LIEFERANTEN festgestellt, wird die Anlage nach der 2. Verwarnung geschlossen und es werden 25% des aktuellen Verdienstes als Konventionalstrafe abgezogen.
7. Setzt der LIEFERANT für die Transfers ein verschmutztes Fahrzeug ein, wird bei der 2. Verwarnung das System geschlossen und es werden 25% des aktuellen Verdienstes als Strafe abgezogen.
8. Dem LIEFERANTEN ist während der Arbeit das Rauchen, Telefonieren und die Geschwindigkeitsbegrenzung im Fahrzeug untersagt. Bei Feststellung wird das LIEFERANTEN-System geschlossen und es werden 25 % der aktuellen Einnahmen als Strafe abgezogen.
9. Der LIEFERANT kann Haltestellen oder Routen nicht ohne Kenntnis des Betriebs ändern. Er ist verpflichtet, die AGENTUR zu informieren, wenn der Gast dies verlangt. Bei Nichtbereitstellung von Informationen werden 40 % der Transfergebühr als Strafe für die Verstöße festgestellt.
10. Wenn der LIEFERANT selbst/durch seine Mitarbeiter Marketingaktivitäten auf der Grundlage der ihm übermittelten Kundeninformationen (Telefon, E-Mail usw.) durchführt, wird eine Strafe von 3.00.000 TL gezahlt. Sollte festgestellt werden, dass Kundendaten an Dritte weitergegeben wurden, ist eine Vertragsstrafe in gleicher Höhe zu zahlen.
11. Der LIEFERANT akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, eine Strafe in Höhe von 3.000.000 TL zu zahlen, falls ein Versuch festgestellt wird, ein ähnliches Geschäftsmodell wie das System zu erstellen oder das System zu kopieren.
12. Die AGENTUR hat das Recht, sämtliche im Vertrag genannten Beträge mit den Forderungen des LIEFERANTEN aufzurechnen. Er akzeptiert und verpflichtet sich, die Gerichtskosten, einschließlich der Anwaltskosten, für den LIEFERANTEN zu übernehmen, dessen aktueller Saldo nicht ausreicht, und dass im Streitfall die Gerichte von ANTALYA zuständig sind.
ARTIKEL 3 - UMFANG DES DIENSTES UND IM DIENST ZU BEFOLGENDE REGELN
3.1. Der LIEFERANT erbringt Transportdienstleistungen in Übereinstimmung mit den Betriebs- und Qualitätsstandards von ELLA CAR TRAVEL AGENCY mit dem FAHRZEUG mit dem Kennzeichen ……(IM SYSTEM REGISTRIERTES FAHRZEUG ODER REGISTRIERTE FAHRZEUGE)……………… (wird bezeichnet als als „FAHRZEUG“ im Vertrag bezeichnet) eingetragen ist, erfüllen wird.
3.2. Der LIEFERANT akzeptiert und verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten Leistungen gemäß den Anweisungen der Mitarbeiter von ELLA CAR TRAVEL AGENCY und gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu erbringen. ELLA CAR TRAVEL AGENCY ist ohne die Zustimmung von ELLA CAR TRAVEL AGENCY in keiner Weise für die Beförderung von Passagieren verantwortlich.
3.3. Bereitstellung aller notwendigen Dokumente, Unterlagen, Ausrüstung und Ersatzteile für das FAHRZEUG, das bei der Erbringung der Dienstleistung verwendet werden soll,
- Geeignet für den Tourismustransport (VIP-Design, Fernseher mit Trennwand, gegenüberliegende Sitze, Deckenbeleuchtungssystem, Kühlschrank, Bar, Tisch) usw. Qualifikationen
- Tägliche Innen- und Außenreinigung,
- Komfortable, funktionierende Heiz- und Kühlsysteme,
- Mit der entsprechenden Ausrüstung je nach Wetter- und Straßenbedingungen,
- Obligatorische Ausrüstung und Werkzeuge (Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten, Verkehrsset) sind vollständig und einsatzbereit,
- Es werden Verkehrs-, KFZ-, optionale Haftpflicht- und Einzelsitzversicherungen abgeschlossen.
Der LIEFERANT trägt die Verantwortung für die Deckung der Service- und Kostendeckung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der Serviceleistung.
3.4. Der LIEFERANT ist persönlich verantwortlich für alle materiellen oder moralischen Verluste, Unfälle und Schäden, die während der vom LIEFERANTEN zu erbringenden Leistungen durch den LIEFERANTEN entstehen können, und ELLA CAR TRAVEL AGENCY ist berechtigt, den LIEFERANTEN für diese Schäden in Anspruch zu nehmen. ELLA CAR TRAVEL AGENCY ist berechtigt, diese Beträge ohne vorherige Ankündigung oder Bestimmung mit den bestehenden und/oder künftigen Forderungen des LIEFERANTEN zu verrechnen.
3.5. Der LIEFERANT ist verpflichtet, die Transportleistung des LIEFERANTEN in der von ELLA CAR TRAVEL AGENCY als angemessen erachteten Weise und zu den von ELLA CAR TRAVEL AGENCY als angemessen erachteten Zeiten zu überwachen, um sicherzustellen, dass die vertragsgegenständlichen Arbeiten das von ELLA CAR TRAVEL AGENCY geforderte Qualitätsniveau erreichen und nicht von dieser Linie abweichen.
3.6. Der LIEFERANT wird den Dienst weiterhin an jedem Wochentag zwischen 00:00 und 23:59 Uhr erbringen. „Die Kontinuität der vom Lieferanten im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Dienstleistungen ist von wesentlicher Bedeutung und außer in außergewöhnlichen Fällen, Der Service darf in keiner Weise unterbrochen werden. Der Lieferant darf den Service nicht absichtlich unterbrechen. In diesem Fall hat ELLA CAR TRAVEL AGENCY das Recht, diesen Vertrag zu kündigen (Artikel 7.2). Der Lieferant holt die Passagiere am Flughafen ab und befolgt dabei den Arbeitsplan für den Betriebstransfer innerhalb der für die genehmigten Bestellungen angegebenen Zeiten. Bei der Rückgabe muss das Hotel pünktlich bzw. an der angegebenen Adresse anwesend sein. Andernfalls haftet der LIEFERANT für sämtliche bereits entstandenen oder noch entstehenden Schäden.
3.7.Während der LIEFERANT die Dienstleistung erbringt,
-Persönliche Haar- und Bartpflege wird durchgeführt,
- Muss den Anforderungen von ELLA CAR TRAVEL AGENCY entsprechen (Hose, Hemd, Krawatte, Anzug oder T-Shirt mit Firmenaufdruck, Namensschild).
-Die Innen- und Außenreinigung der FAHRZEUGE muss vor der Übergabe erfolgen.
-WLAN, WASSER und KUCHEN müssen während der Transfers kostenlos angeboten werden,
Bei Transfers muss der Bestellstatus (Kindersitz, Kinderwagen, Sitzerhöhung) gemäß dem freigegebenen Reservierungsprogramm kostenlos verfügbar sein.
- Sie können alkoholische oder alkoholfreie Getränke (Bier, Cola, Fanta, Sprite usw.) im FAHRZEUG gemäß der von ELLA CAR TRAVEL AGENCY angegebenen Preisliste verkaufen.
- Im FAHRZEUG darf sich keine Trinkgeldbox oder ein ähnlicher Korb befinden und von den Gästen darf kein Trinkgeld verlangt werden.
- Das Fahrzeug darf nicht an anderen als den von der Agentur autorisierten Orten parken oder anhalten (z. B. Einkaufszentren, Einkaufspassagen, historische Stätten, Museen usw.).
-Während des Transfers ist das Rauchen im FAHRZEUG verboten.
- Es ist verboten, im FAHRZEUG zu telefonieren.
- Während der Fahrt müssen die auf den Autobahnen geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden.
- Heiz- und Kühlsysteme müssen betrieben werden, um den Komfort der Gäste während des Transfers zu gewährleisten.
Andernfalls haftet der LIEFERANT für sämtliche bereits entstandenen oder noch entstehenden Schäden. ELLA CAR TRAVEL AGENCY hat das Recht, diesen Vertrag innerhalb der vereinbarten Frist zu kündigen.
3.8.Während der LIEFERANT die Dienstleistung erbringt,
- PASSAGIERBEFÖRDERUNG (WENN FESTGESTELLT WIRD, DASS DIE AGENTUR WÄHREND ODER NACH DER ÜBERTRAGUNG KEINE WERBEMITTEL WIE VISITENKARTEN, BROSCHÜREN, DRUCKE, FEUERZEUG, TELEFONNUMMER, WHATSAPP, INSTGRAM, FACEBOOK, WEBADRESSEN USW. AN DEN KUNDEN BEREITSTELLEN KANN),
EIN UNUNTERBROCHENER VERTRAG IST EIN KÜNDIGUNGSGRUND UND ERKLÄRT SICH MIT DER ZAHLUNG EINER ENTSCHÄDIGUNG IN HÖHE VON 5.000.000 TL EINVERSTANDEN. ELLA CAR TRAVEL AGENCY hat das Recht, diesen Vertrag innerhalb der vereinbarten Frist zu kündigen.
3.9. Während der LIEFERANT die Dienstleistung erbringt,
-WENN FESTGESTELLT WIRD, DROGEN ODER ALKOHOLÄHNLICHE SUBSTANZEN GENUTZT ZU HABEN,
EIN UNUNTERBROCHENER VERTRAG IST EIN KÜNDIGUNGSGRUND UND ERKLÄRT SICH MIT DER ZAHLUNG EINER ENTSCHÄDIGUNG IN HÖHE VON 5.000.000 TL EINVERSTANDEN. ELLA CAR TRAVEL AGENCY hat das Recht, diesen Vertrag innerhalb der vereinbarten Frist zu kündigen.
3.10. Während der LIEFERANT die Dienstleistung erbringt,
- Der Schutz von Leben und Eigentum in- und ausländischer Gäste ist ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Aufnahme durch den LIEFERANTEN bis zu deren Auslieferung obligatorisch. Andernfalls haftet der LIEFERANT für sämtliche eintretende bzw. eintretende Schäden.
ARTIKEL 4 - ZAHLUNG DER SERVICEGEBÜHR
4.1. Zur Berechnung der Abschlagszahlung müssen sich ELLA CAR TRAVEL AGENCY und LIEFERANT zweimal im Monat, alle 15/30 Tage, einigen.
4.2.Der Anbieter leistet die Zahlung der bei ELLA CAR TRAVEL AGENCY eingehenden Provisionsgebühr auf das Bankkonto mit der angegebenen IBAN-Nummer.
4.3. ELLA CAR TRAVEL AGENCY überweist die Servicegebühr an den Anbieter auf das Bankkonto mit der angegebenen IBAN-Nummer.
4.4.LIEFERANTEN
…………………………………………………………………………………………………….. . .Bank
…………………………………………………………………………………………………….Zweig
………………………………………………………………………………………………………………………….…IBAN-Kontonummer
4.5. ELLA CAR REISEBÜRO
…………………………………………………………………………………………………….. . .Bank
…………………………………………………………………………………………………….Zweig
………………………………………………………………………………………………………………………….…IBAN-Kontonummer
ARTIKEL 5 - GESCHÄFTSGESETZ
5.1.Während der LIEFERANT die Dienstleistung erbringt,
5.2- Es ist obligatorisch, eine Verkehrs-, Auto-, optionale finanzielle Haftpflicht- und Einzelsitzversicherung abzuschließen.
5.3- Muss über eine D2-Berechtigungsbescheinigung gemäß der Straßentransportverordnung Nr. 4925 verfügen,
5.4. Muss über ein TURSAB-AGENTUR-SCHILD gemäß der Verordnung über Reisebüroverbände Nr. 1618 verfügen.
5.5.Verkehrsstrafen liegen in der Verantwortung des LIEFERANTEN.
5.6. Der LIEFERANT akzeptiert und verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der vertragsgemäß zu erbringenden Leistung alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit gemäß dem Arbeitsrecht, den Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit am Arbeitsplatz sowie anderen relevanten Gesetzen walten zu lassen.
ARTIKEL 6 - LAUFZEIT DES VERTRAGES
Diese Vereinbarung tritt am ………………………………………… in Kraft und ist ……………UNBEGRENZT gültig………………….
Es bleibt bis zu diesem Datum in Kraft. Zum Ende der Vertragslaufzeit endet dieser automatisch, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
ARTIKEL 7 - KÜNDIGUNG DES VERTRAGES UND HÖHERE GEWALT
7.1.ELLA CAR TRAVEL AGENCY kann diesen Vertrag aufgrund ungünstiger Umstände während der Vertragslaufzeit einseitig und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Tagen schriftlich kündigen. In diesem Fall hat der LIEFERANT keinen Anspruch auf irgendwelche Rechte oder Forderungen, entgangenen Gewinn, Schadensersatz oder sonstige Ansprüche gegenüber ELLA CAR TRAVEL AGENCY, die sich auf eine ungerechtfertigte, ungerechtfertigte, ungerechtfertigte, ungerechtfertigte und vorzeitige Kündigung berufen, die Es wurde gegen Treu und Glauben verstoßen oder es liegt ein anderer Grund oder eine andere Entschuldigung vor und ich kann keine Zahlung unten verlangen.
7.2. Wenn der LIEFERANT einige oder alle Bestimmungen dieses Vertrags nicht oder nicht vollständig erfüllt, ist ELLA CAR TRAVEL AGENCY berechtigt, diesen Vertrag aus berechtigten Gründen und ohne vorherige Ankündigung einseitig und ohne Vorankündigung zu kündigen. Im Falle einer Kündigung des Vertrages aus diesem Grund ist ELLA CAR TRAVEL AGENCY berechtigt, vom LIEFERANTEN alle Arten von Schäden, die ihm entstanden sind, einschließlich entgangenem Gewinn, sowie den gesamten bis zum Kündigungsdatum gemäß diesem Vertrag gezahlten Betrag zu verlangen. . Der LIEFERANT akzeptiert hiermit und verpflichtet sich, den genannten Betrag auf erste Aufforderung hin unverzüglich und ohne Einwände zu zahlen, ohne dass es hierzu eines Urteils oder einer Mahnung bedarf. ELLA CAR TRAVEL AGENCY ist berechtigt, diese Beträge ohne vorherige Ankündigung oder Bestimmung mit bestehenden oder künftigen Forderungen des LIEFERANTEN zu verrechnen.
7.3.Keine der Vertragsparteien verstößt gegen ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufgrund von Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen wie Taifun, Erdbeben, Überschwemmung, Aussperrung, Streik oder Regierungsanordnungen und -beschränkungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien und ohne deren Fahrlässigkeit. Die Partei, deren Leistung auf diese Weise erbracht wird, benachrichtigt die andere Partei unverzüglich schriftlich, weist dies durch offizielle Dokumente nach und erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, alle Anstrengungen, Sorgfalt und Rücksichtnahme walten zu lassen, um ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so bald wie möglich zu erfüllen.
7.4. Wird dieser Vertrag gekündigt oder auf sonstige Weise beendet, ist ELLA CAR TRAVEL AGENCY nicht verpflichtet, die dem LIEFERANTEN für den letzten Monat zustehende Servicegebühr zu zahlen. Der LIEFERANT akzeptiert diese Genehmigung von ELLA CAR TRAVEL AGENCY im Voraus.
ARTIKEL 8 - GEHEIMHALTUNGSPFLICHT
8.1. Der LIEFERANT behandelt alle im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung erhaltenen Informationen vertraulich, unabhängig davon, ob sie vertraulich sind oder nicht, und gibt diese Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weiter oder verwendet sie. Andernfalls haftet der LIEFERANT für sämtliche bereits entstandenen oder noch entstehenden Schäden. Stimmt zu, eine Entschädigung von 5.000.000 TL zu zahlen. ELLA CAR TRAVEL AGENCY hat das Recht, diesen Vertrag innerhalb der vereinbarten Frist zu kündigen.
ARTIKEL 9 - STREITBEILEGUNG
9.1. Dies wurde in zweifacher Ausfertigung erstellt. Die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von ANTALYA sind befugt, alle aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten beizulegen.
ANHÄNGE:
1- FOTOKOPIE DES PERSONALAUSWEISES
2- FOTOKOPIE DES FÜHRERSCHEINS
3- FOTOKOPIE DER STEUERREGISTRIERUNG
4- FOTOKOPIE DER UNTERSCHRIFTSERKLÄRUNG
5- FOTOKOPIE DES FAHRZEUGSCHEINS
6- STRAFRECHERCHE